Auch wenn ich als externer Dientsleister für Sie tätig bin, so verstehe ich mich als Teil Ihres Betriebes und Ihres Teams.
Gern arbeite ich dabei mit Ihrer/Ihrem Steuerberater/in Hand in Hand. Ich bin nicht Konkurrent sondern verstehe und agiere als deren Zuarbeiter, so dass die steuerberatenden Tätigkeiten ohne Vorlaufkosten ausgeübt werden können.
Meine Ausbildung und meine umfang-reichen Erfahrungen erlauben mir - u.a. auch gemäß § 6 Abs. 4 StBerG - die Verbuchung der laufenden Geschäftsvor-fälle durchführen zu dürfen.